Im Dschungel der Führerscheinklassen kann man sich schonmal verirren, nicht wahr? Zum Glück gibt es uns! Wir sagen dir, welche Klasse du wann und wie erwerben kannst. Unten aufgeführt erhälst du einen Überblick mit den wichtigsten Eckdaten.
B
Pkw bis maximal 3.500 Kg. Mindestalter: 18 Jahre (Anmeldung ab 6 Monate vor dem 18. Lebensjahr möglich). Probezeit: 2 Jahre (bei Ersterwerb).
BE
Der PKW darf einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 750 und 3.500 kg mit sich ziehen. Kann parallel zu Klasse B erworben werden oder auch unabhängig im Nachgang.
BF17
Pkw bis maximal 3.500 Kg. Mindestalter: 17 Jahre (Anmeldung ab 6 Monate vor dem 17. Lebensjahr möglich). Probezeit: 2 Jahre (bei Ersterwerb). Bedingung: Fahren mit Begleitperson.
B197
Pkw bis maximal 3.500 Kg. Ausbildung im Automatik-Auto und Schaltwagen. Praktische Prüfung im Automatik-Auto. Der Fahrlehrer testet die Fähigkeiten mit dem Schaltwagen.
AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Mindestalter: 16 Jahre. Keine Probezeit.
A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³. Mindestalter: 16 Jahre. Probezeit: 2 Jahre (bei Ersterwerb).
A2 (auch: A gedrosselt)
Krafträder bis 35 kW Leistung. Mindestalter: 18 Jahre. Probezeit: 2 Jahre (bei Ersterwerb).
Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg; 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren. Probezeit: 2 Jahre (bei Ersterwerb)
B96
Beinhaltet: Erweiterung der Klasse B um auf die Möglichkeit einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750Kg zu führen. Diese Erweiterung wird gern gewählt, wenn man einen Wohnwagen mitführen möchte.
B196
Beinhaltet: Die Erweiterung der Klasse B auf Klasse A1. Bedingung: Mindestens 5 Jahre Klasse B Führerschein + 18 Ausbildungsstunden (á 45 Minuten). Mindestalter: 25 Jahre.